Rechtliche Einordnung
Das Tätowieren stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar
und kann als Körperverletzung gemäß § 223 StGB gewertet werden, falls
keine rechtsgültige Einwilligung vorliegt.
Materialien und Farben
Ausschließlich sterile Einwegmaterialien, sterilisierbare Arbeitsgeräte
und EU-zugelassene, CTL-geprüfte Tattoo-Farben. Ein Restrisiko
allergischer Reaktionen kann nie vollständig ausgeschlossen werden.
Entfernung
Irreversibler Vorgang. Vollständige Entfernung ist nicht möglich und
darf nur durch Ärzte durchgeführt werden. Farb- und/oder Narbenreste
verbleiben stets.
Mögliche Risiken
- Rötungen, Schwellungen, Entzündungen (normale Reaktionen)
- Allergische Reaktionen, verstärkt bei bunten/roten Farben
- Narbenbildung und Blutungen
- Farbpigment-Ablagerung in Lymphknoten und Organen
Besondere Hinweise
- MRT: mögliche Komplikationen
- Anästhesie: rückenmarksnahe Anästhesie nicht mehr möglich
- UV-Strahlung: photochemische Reaktionen möglich
- Cover-ups: erhöhtes Allergierisiko durch unbekannte Altfarben
Nachbehandlung (mindestens 3 Wochen)
- Vermeiden: Schwimmbäder, Saunen, Solarien
- Sonnenschutz: direkte Sonneneinstrahlung ohne UV-Schutz vermeiden
- Keine Kosmetik im Tattoo-Bereich
- Verband 5 Tage drauflassen (tattoomed uv milky)
- Ab Tag 5: Reinigung mit ph-neutraler Waschlotion, dünn Bepanthen 2–3× tägl.
- Nicht kratzen, nicht baden, kein Chlor/Salzwasser, kein Sport, keine Sauna
- Nacharbeiten bei Bedarf innerhalb 6 Monaten
Haftungsausschluss
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Abweichungen durch
individuelle Faktoren, Farbabweichungen und Schäden durch unwahrheits
gemäße Gesundheitsangaben sind ausgeschlossen.